2.4.2. Mehrtägige Charter-Törns
Diese Törns können üblicherweise nicht storniert werden. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages kann
grundsätzlich nicht erfolgen.
Den angemeldeten Personen wird der Abschluss einer entsprechenden Reisekosten-Rücktrittsversicherung empfohlen.
Bei Stornierung durch den Vercharterer und Rückzahlung der Chartergebühren werden gezahlte Beiträge vollständig erstattet.ImpressumDatenschutzerklärung