2.4.2. Mehrtägige Charter-Törns
Diese Törns können üblicherweise nicht storniert werden. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages kann grundsätzlich nicht erfolgen.
Den angemeldeten Personen wird der Abschluss einer entsprechenden Reisekosten-Rücktrittsversicherung empfohlen. Bei Stornierung durch den Vercharterer und Rückzahlung der Chartergebühren werden gezahlte Beiträge vollständig erstattet.

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