2.4.1. Tagestörns / Feierabendsegeln / Sonntagsregatta
Bei rechtzeitiger Abmeldung, drei Tage vor Beginn, wird der Teilnahmebeitrag für Tagestörns erstattet,
wobei eine Stornierungsgebühr anfallen kann.
Muss ein Törn seitens des Vereins komplett abgesagt werden, wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Stornierungskosten trägt dann der Verein.
Sagt eine angemeldete Person kurzfristig ab, entscheidet der Vorstand, ob bzw. in welcher Höhe eine Beitragserstattung erfolgen kann.ImpressumDatenschutzerklärung