Voraussetzungen für das Freisegeln: Die Erlaubnis zum Freisegeln gilt ab dem Zeitpunkt der Trainerfreigabe für die Dauer des aktuellen Kalenderjahres, in dem der Grundkurs „Segeln lernen“ belegt wurde. Das Freisegeln für die Vorbereitung zur Prüfung im Folgejahr, kann nur durch die Zustimmung eines Trainers befürwortet werden.