Beitragsordnung

Beitragsordnung (BO) des Vereins "Unter Segeln e.V."
Fassung vom Juni 2025


  1. Diese Ordnung enthält die Regelungen zu den Beiträgen für Vereinsmitgliedschaft.
    Fassung
    Die Mitgliederversammlung legt die Beiträge in dieser Ordnung fest.

  2. Es gibt 2 Arten von Beiträgen:
    1. für ordentliche Mitglieder - Mitgliedsbeitrag
    2. für Fördermitglieder – Förderbeitrag

  3. Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
    Der erste Beitrag ist unmittelbar nach der Aufnahme in den Verein fällig.
    Die weiteren Beiträge jeweils zu Beginn des neuen Kalenderjahres.

  4. Förderbeiträge werden für das Ausbildungsjahr erhoben und sind in der jeweiligen Kursgebühr enthalten.

  5. Die Höhe der Beiträge ist im Anhang aufgeführt und wird bei einer Neufestlegung durch die Mitgliederversammlung dort aktualisiert.

  6. Zur Gewährleistung der Teilhabe am Vereinsleben, z.B. bei einem Mitglied ohne eigenes Einkommen oder mit geringem Einkommen kann der Vorstand im Rahmen einer Einzelfall-Entscheidung den Beitrag der Vollmitgliedschaft für das laufende Geschäftsjahr auf die Höhe der Fördermitgliedschaft senken.
    Die Rechte des Vollmitglieds bleiben davon unberührt. 

 

Hamburg, 05.06.2025

Der Vorstand


Anhang

Aktuelle Beiträge

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 08.03.2024 mit Gültigkeit ab 01.01.2025

  • Der Mitgliedsbeitrag wird auf 120,-€ festgelegt. 
  • Der Förderbeitrag wird auf 30,-€ festgelegt.