Beitragsordnung (BO) des Vereins
"Unter Segeln e.V." Fassung vom Juni 2025
Diese
Ordnung enthält die Regelungen zu den Beiträgen für
Vereinsmitgliedschaft. Fassung
Die Mitgliederversammlung legt die Beiträge in dieser
Ordnung fest.
Es gibt
2 Arten von Beiträgen:
für
ordentliche Mitglieder -Mitgliedsbeitrag
für
Fördermitglieder –Förderbeitrag
Mitgliedsbeiträgesind
Jahresbeiträge. Der erste Beitrag ist
unmittelbar nach der Aufnahme in den Verein fällig. Die weiteren Beiträge
jeweils zu Beginn des neuen
Kalenderjahres.
Förderbeiträgewerden
für das Ausbildungsjahr erhoben und sind in der jeweiligen
Kursgebühr enthalten.
Die Höhe
der Beiträge ist im Anhang aufgeführt und wird bei einer
Neufestlegung durch die Mitgliederversammlung dort
aktualisiert.
Zur
Gewährleistung der Teilhabe am Vereinsleben, z.B. bei
einemMitglied ohne
eigenes Einkommenodermit
geringem Einkommenkann der Vorstand im
Rahmen einer Einzelfall-Entscheidung den Beitrag der
Vollmitgliedschaft für das laufende Geschäftsjahr auf die
Höhe der Fördermitgliedschaft senken.
Die Rechte des Vollmitglieds bleiben davon
unberührt.
Hamburg, 05.06.2025
Der
Vorstand
Anhang
Aktuelle
Beiträge
Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung vom 08.03.2024 mit Gültigkeit ab
01.01.2025