An- und Abmeldeordnung (AAO)

An- und Abmeldeordnung (AAO) des Vereins "Unter  Segeln e.V."
Fassung April 2025

 


1. Geltungsbereich

  • An- und Abmeldung von Personen* zu Vereinsveranstaltungen, die mit einem Teilnahmebeitrag verbunden sind
  • An- und Abmeldung von Personen zur Ausbildung
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    * Vereinsmitglieder; Teilnehmer*innen an Kursen im Rahmen der vereins-internen Ausbildung (Fördermitglieder); Gäste

2. Vereinsveranstaltungen

2.1 Anmeldung
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich und muss bis zum Ende der Anmeldefrist erfolgen. Die Anmeldefrist wird in der Einladung explizit genannt.
Bei verspäteter Anmeldung versuchen die Organisatoren, diese nachträglich zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht.
Ist bei begrenzter Teilnahmezahl die Teilnahmeliste voll, können nachfolgende Anmeldungen ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.

2.2 Abmeldung
Die Abmeldung muss rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin erfolgen.

Regelungen zur Erstattung des Teilnahmebeitrages siehe Nr. 2.4.

2.3 Zahlung des Teilnahmebeitrages
Die Höhe des Teilnahmebeitrages und die Zahlungsmodalitäten werden im Rahmen der Einladung mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann die Teilnahme nicht garantiert werden.

2.3.1 Tagestörns / Feierabendsegeln / Sonntagsregatta
Die Zahlung erfolgt durch Vorab-Überweisung auf das Vereinskonto.
In Ausnahmefällen (nach Vereinbarung mit den Organisator*innen) kann auch direkt vor der Vereinsveranstaltung bar gezahlt werden.

2.3.2 Mehrtägige Charter-Törns
Die Charter-Gebühr ist in der Regel bei Vertragsabschluss, d.h. weit im Voraus fällig, so dass die Zahlungsfrist entsprechend früh bekannt gegeben wird.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto.

2.3.3 Andere Veranstaltungen
Die Zahlungsmodalitäten werden mit der Einladung bekannt gegeben.

2.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages

2.4.1 Tagestörns / Feierabendsegeln / Sonntagsregatta
Bei rechtzeitiger Abmeldung wird der Teilnahmebeitrag für Tagestörns erstattet, wobei eine Stornierungsgebühr anfallen kann.
Muss ein Törn seitens des Vereins komplett abgesagt werden, wird der Teilnahmebeitrag erstattet. Stornierungskosten trägt dann der Verein.
Sagt eine angemeldete Person kurzfristig ab, entscheidet der Vorstand, ob bzw. in welcher Höhe eine Beitragserstattung erfolgen kann.
Bei Stornierung durch den Bootsvermieter werden gezahlte Beiträge vollständig erstattet.

2.4.2 Mehrtägige Charter-Törns
Diese Törns können üblicherweise nicht storniert werden. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages kann grundsätzlich nicht erfolgen. Den angemeldeten Personen wird der Abschluss einer entsprechenden Reisekosten-Rücktrittsversicherung empfohlen.

Bei Stornierung durch den Vercharterer und Rückzahlung der Chartergebühren werden gezahlte Beiträge vollständig erstattet.

2.4.3 Andere Veranstaltungen
Die Modalitäten für Beitragserstattungen werden mit der Einladung bekannt gegeben.
Bei Stornierung durch den Bootsvermieter werden gezahlte Beträge vollständig erstattet.


3. Ausbildung

3.1 Anmeldung

3.1.1 Theorie-Kurse (Refresh-, Grund- & Ausfbaukurs, SBF-B, SBF-See, SKS, SRC, Yachtsicherheit & FKN-Pyro)
Anmeldungen sind grundsätzlich vor Kursbeginn möglich, bis die maximale Teilnahmezahl** erreicht ist.
Bei weiteren Anmeldungen
entscheiden die Kursleiter*innen, ob eine Teilnahme möglich ist. Ansonsten kann ggf. an einem späteren Kurs teilgenommen werden.
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** Refresh, Grund- & Aufbaukurs, SBF-S, SKS, FKN: min. 3/max. 10 TN
     SRC, Yachtsicherheit & FKN-Pyro: min. 3/max. offen

3.1.2 Kennenlern-Segeln
Anmeldungen können jederzeit erfolgen (Mindestalter: 14 Jahre).

3.1.3 Segelpraxis-Ausbildung
Anmeldungen können jederzeit erfolgen und unterliegen keinen Beschränkungen.

3.2 Abmeldung
Abmeldungen sind jederzeit möglich.
Regelungen zur Erstattung des Teilnahmebeitrags siehe Nr. 3.4.

3.3 Zahlung des Teilnahmebeitrages

3.3.1 Theorie-Kurse
Die volle Summe erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto bis zum Kursbeginn. 

3.3.2 Segelpraxis-Ausbildung
Der Gesamt-Betrag ist vor Beginn der Ausbildung per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.

3.3.3 Kennenlern-Segeln
Der Beitrag ist vor Beginn per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.

3.3.4 Förderbeitrag
In den Teilnahmebeiträgen aller Vereinsveranstaltungen ist ein Förderbeitrag für Nicht-Vollmitglieder enthalten. 

3.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages

3.4.1 Theorie-Kurse und Segelpraxis-Ausbildung

3.4.1.1 Abmeldung vor Beginn
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen.
Andernfalls werden gezahlten Beträge abzüglich einer Storno-Gebühr von 40 € erstattet.

Im Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Erstattung.

3.4.1.2 Abmeldung während eines laufenden Kurses
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit,  an einem Folgekurs teilzunehmen um die Ausbildung fortzusetzen.
Andernfalls entscheidet der Vorstand im Einzelfall, ob bzw. in welcher Höhe eine Erstattung des gezahlten Beitrages erfolgen kann.

3.4.2 Kennenlern-Segeln
Bei vorheriger Absage, mindestens zwei Tage vor Termin, wird der Beitrag vollständig erstattet. Bei einer späteren Absage erfolgt keine Erstattung.

3.4.3 Absage durch den Verein
Wird ein Kurs durch den Verein abgesagt, bekommen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen bzw. die Ausbildung dort fortzusetzen. Auf Wunsch werden jedoch gezahlte Beträge erstattet, ggf. nach Abzug des Anteils bereits absolvierter Ausbildungseinheiten und des Förderbeitrages.


Hamburg, April 2025

Der Vorstand