An- und
Abmeldeordnung (AAO) des Vereins "Unter Segeln
e.V."
Fassung April
2025

1. Geltungsbereich
2. Vereinsveranstaltungen
2.1
Anmeldung
Die
Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich und muss bis zum Ende
der Anmeldefrist erfolgen. Die Anmeldefrist wird in der
Einladung explizit genannt.
Bei
verspäteter Anmeldung versuchen die Organisatoren, diese
nachträglich zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht
jedoch nicht.
Ist bei begrenzter
Teilnahmezahl die Teilnahmeliste voll, können nachfolgende
Anmeldungen ggf. nicht mehr berücksichtigt
werden.
2.2
Abmeldung
Die Abmeldung muss
rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Woche vor dem
Veranstaltungstermin erfolgen.
Regelungen
zur Erstattung des Teilnahmebeitrages siehe Nr. 2.4.
2.3
Zahlung des Teilnahmebeitrages
Die Höhe des
Teilnahmebeitrages und die Zahlungsmodalitäten werden im Rahmen
der Einladung mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist
kann die Teilnahme nicht garantiert werden.
2.3.1 Tagestörns
/ Feierabendsegeln / Sonntagsregatta
Die Zahlung
erfolgt durch Vorab-Überweisung auf das
Vereinskonto.
In Ausnahmefällen (nach Vereinbarung mit den Organisator*innen)
kann auch direkt vor der Vereinsveranstaltung bar gezahlt
werden.
2.3.2 Mehrtägige
Charter-Törns
Die Charter-Gebühr ist in der Regel
bei Vertragsabschluss, d.h. weit im Voraus fällig, so dass die
Zahlungsfrist entsprechend früh bekannt gegeben wird.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das
Vereinskonto.
2.3.3 Andere
Veranstaltungen
Die Zahlungsmodalitäten werden
mit der Einladung bekannt gegeben.
2.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages
2.4.1 Tagestörns
/ Feierabendsegeln / Sonntagsregatta
Bei
rechtzeitiger Abmeldung wird der Teilnahmebeitrag für
Tagestörns erstattet, wobei eine Stornierungsgebühr anfallen
kann.
Muss ein
Törn seitens des Vereins komplett abgesagt werden, wird der
Teilnahmebeitrag erstattet. Stornierungskosten trägt dann der
Verein.
Sagt eine
angemeldete Person kurzfristig ab, entscheidet der Vorstand, ob
bzw. in welcher Höhe eine Beitragserstattung erfolgen
kann.
Bei
Stornierung durch den Bootsvermieter werden gezahlte Beiträge
vollständig erstattet.
2.4.2 Mehrtägige
Charter-Törns
Diese Törns können üblicherweise
nicht storniert werden. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages
kann grundsätzlich nicht erfolgen. Den angemeldeten Personen
wird der Abschluss einer entsprechenden
Reisekosten-Rücktrittsversicherung empfohlen.
Bei
Stornierung durch den Vercharterer und Rückzahlung der
Chartergebühren werden gezahlte Beiträge vollständig
erstattet.
2.4.3 Andere
Veranstaltungen
Die Modalitäten für
Beitragserstattungen werden mit der Einladung bekannt
gegeben.
Bei Stornierung durch den Bootsvermieter werden gezahlte
Beträge vollständig erstattet.
3. Ausbildung
3.1 Anmeldung
3.1.1 Theorie-Kurse (Refresh-,
Grund- & Ausfbaukurs, SBF-B, SBF-See, SKS, SRC,
Yachtsicherheit & FKN-Pyro)
Anmeldungen sind
grundsätzlich vor Kursbeginn möglich, bis die maximale Teilnahmezahl**
erreicht ist. Bei
weiteren Anmeldungen
entscheiden die
Kursleiter*innen, ob eine Teilnahme möglich ist. Ansonsten kann
ggf. an einem späteren Kurs teilgenommen
werden.
____
** Refresh,
Grund- & Aufbaukurs, SBF-S, SKS, FKN: min. 3/max. 10
TN
SRC, Yachtsicherheit & FKN-Pyro: min.
3/max. offen
3.1.2
Kennenlern-Segeln
Anmeldungen
können jederzeit erfolgen (Mindestalter: 14 Jahre).
3.1.3
Segelpraxis-Ausbildung
Anmeldungen können
jederzeit erfolgen und unterliegen keinen
Beschränkungen.
3.2
Abmeldung
Abmeldungen sind
jederzeit möglich. Regelungen zur
Erstattung des Teilnahmebeitrags siehe Nr. 3.4.
3.3 Zahlung des Teilnahmebeitrages
3.3.1
Theorie-Kurse
Die volle Summe erfolgt per
Überweisung auf das Vereinskonto bis zum
Kursbeginn.
3.3.2
Segelpraxis-Ausbildung
Der Gesamt-Betrag ist vor
Beginn der Ausbildung per Überweisung auf das Vereinskonto zu
zahlen.
3.3.3
Kennenlern-Segeln
Der Beitrag ist vor Beginn per
Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
3.3.4
Förderbeitrag
In den
Teilnahmebeiträgen aller Vereinsveranstaltungen ist ein
Förderbeitrag für Nicht-Vollmitglieder
enthalten.
3.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages
3.4.1
Theorie-Kurse und Segelpraxis-Ausbildung
3.4.1.1
Abmeldung vor Beginn
Grundsätzlich besteht die
Möglichkeit, an einem Folgekurs
teilzunehmen.
Andernfalls werden
gezahlten Beträge abzüglich einer Storno-Gebühr von 40 €
erstattet.
Im
Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Erstattung.
3.4.1.2
Abmeldung während eines laufenden Kurses
Grundsätzlich besteht
die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen um die
Ausbildung fortzusetzen.
Andernfalls
entscheidet der Vorstand im Einzelfall, ob bzw. in welcher Höhe
eine Erstattung des gezahlten Beitrages erfolgen kann.
3.4.2
Kennenlern-Segeln
Bei vorheriger Absage,
mindestens zwei Tage vor Termin, wird der Beitrag vollständig
erstattet. Bei einer späteren Absage erfolgt keine
Erstattung.
3.4.3 Absage
durch den Verein
Wird ein Kurs durch den Verein
abgesagt, bekommen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, an
einem Folgekurs teilzunehmen bzw. die Ausbildung dort
fortzusetzen. Auf Wunsch werden jedoch gezahlte Beträge
erstattet, ggf. nach Abzug des Anteils bereits absolvierter
Ausbildungseinheiten und des Förderbeitrages.
Hamburg, April 2025
Der Vorstand
