Stornobedingungen Ausbildung


3.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages

3.4.1 Theorie-Kurse und Segelpraxis-Ausbildung

3.4.1.1 Abmeldung vor Beginn
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen.
Andernfalls werden gezahlten Beträge abzüglich einer Storno-Gebühr von 40 € erstattet.

Im Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Erstattung.

3.4.1.2 Abmeldung während eines laufenden Kurses
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit,  an einem Folgekurs teilzunehmen um die Ausbildung fortzusetzen.
Andernfalls entscheidet der Vorstand im Einzelfall, ob bzw. in welcher Höhe eine Erstattung des gezahlten Beitrages erfolgen kann.

3.4.2 Kennenlern-Segeln
Bei vorheriger Absage, mindestens zwei Tage vor Termin, wird der Beitrag vollständig erstattet. Bei einer späteren Absage erfolgt keine Erstattung.

3.4.3 Absage durch den Verein
Wird ein Kurs durch den Verein abgesagt, bekommen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen bzw. die Ausbildung dort fortzusetzen. Auf Wunsch werden jedoch gezahlte Beträge erstattet, ggf. nach Abzug des Anteils bereits absolvierter Ausbildungseinheiten und des Förderbeitrages.

3.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages

3.4.1 Theorie-Kurse und Segelpraxis-Ausbildung

3.4.1.1 Abmeldung vor Beginn
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen.
Andernfalls werden gezahlten Beträge abzüglich einer Storno-Gebühr von 40 € erstattet.

Im Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Erstattung.

3.4.1.2 Abmeldung während eines laufenden Kurses
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit,  an einem Folgekurs teilzunehmen um die Ausbildung fortzusetzen.
Andernfalls entscheidet der Vorstand im Einzelfall, ob bzw. in welcher Höhe eine Erstattung des gezahlten Beitrages erfolgen kann.

3.4.2 Kennenlern-Segeln
Bei vorheriger Absage, mindestens zwei Tage vor Termin, wird der Beitrag vollständig erstattet. Bei einer späteren Absage erfolgt keine Erstattung.

3.4.3 Absage durch den Verein
Wird ein Kurs durch den Verein abgesagt, bekommen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen bzw. die Ausbildung dort fortzusetzen. Auf Wunsch werden jedoch gezahlte Beträge erstattet, ggf. nach Abzug des Anteils bereits absolvierter Ausbildungseinheiten und des Förderbeitrages.