3.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages
3.4.1
Theorie-Kurse und Segelpraxis-Ausbildung
3.4.1.1
Abmeldung vor Beginn
Grundsätzlich besteht die
Möglichkeit, an einem Folgekurs
teilzunehmen.
Andernfalls werden
gezahlten Beträge abzüglich einer Storno-Gebühr von 40 €
erstattet.
Im
Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Erstattung.
3.4.1.2
Abmeldung während eines laufenden Kurses
Grundsätzlich besteht
die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen um die
Ausbildung fortzusetzen.
Andernfalls
entscheidet der Vorstand im Einzelfall, ob bzw. in welcher Höhe
eine Erstattung des gezahlten Beitrages erfolgen kann.
3.4.2
Kennenlern-Segeln
Bei vorheriger Absage,
mindestens zwei Tage vor Termin, wird der Beitrag vollständig
erstattet. Bei einer späteren Absage erfolgt keine
Erstattung.
3.4.3 Absage
durch den Verein
Wird ein Kurs durch den Verein
abgesagt, bekommen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, an
einem Folgekurs teilzunehmen bzw. die Ausbildung dort
fortzusetzen. Auf Wunsch werden jedoch gezahlte Beträge
erstattet, ggf. nach Abzug des Anteils bereits absolvierter
Ausbildungseinheiten und des Förderbeitrages.
3.4 Rückerstattung des Teilnahmebeitrages
3.4.1
Theorie-Kurse und Segelpraxis-Ausbildung
3.4.1.1
Abmeldung vor Beginn
Grundsätzlich besteht die
Möglichkeit, an einem Folgekurs
teilzunehmen.
Andernfalls werden
gezahlten Beträge abzüglich einer Storno-Gebühr von 40 €
erstattet.
Im
Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Erstattung.
3.4.1.2
Abmeldung während eines laufenden Kurses
Grundsätzlich besteht
die Möglichkeit, an einem Folgekurs teilzunehmen um die
Ausbildung fortzusetzen.
Andernfalls
entscheidet der Vorstand im Einzelfall, ob bzw. in welcher Höhe
eine Erstattung des gezahlten Beitrages erfolgen kann.
3.4.2
Kennenlern-Segeln
Bei vorheriger Absage,
mindestens zwei Tage vor Termin, wird der Beitrag vollständig
erstattet. Bei einer späteren Absage erfolgt keine
Erstattung.
3.4.3 Absage
durch den Verein
Wird ein Kurs durch den Verein
abgesagt, bekommen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, an
einem Folgekurs teilzunehmen bzw. die Ausbildung dort
fortzusetzen. Auf Wunsch werden jedoch gezahlte Beträge
erstattet, ggf. nach Abzug des Anteils bereits absolvierter
Ausbildungseinheiten und des Förderbeitrages.