Gebührenordnung (GBO) des
Vereins "Unter Segeln
e.V."
AG
Ausbildung
Fassung vom April 2025

1. In dieser Ordnung regeln Vorstand und AG Ausbildung die Erhebung von Gebühren für die Teilnehmer*innen an Ausbildungskursen des Vereins.
2. Ausbildungskurse
2.1 Refresh-Kurs Binnensegeln
2.2 Grundkurs "Segeln lernen"
2.3 Aufbaukurs "Prüfungstheorie"
2.4 Sportbootführerschein See
2.5 SKS Sport-Küstenschifferschein (Theorie)
2.6 SKS Sport-Küstenschifferschein (Praxis)
2.7 SRC UKW-Sprechfunkzeugnis (Short-Range-Certificate)
2.8 FKN - Yachtsicherheit und Pyro-Signalmittel
Die
Ausbildungskurse 2.1 bis 2.7 sind mit einer
Vereinsmitgliedschaft als Voll- oder Fördermitglied im
Ausbildungsjahr verbunden.
Der Förderbeitrag ist in den Kursgebühren (2.1 bis 2.7)
enthalten und ist einmalig für das laufende Mitgliedsjahr
zu entrichten.
Für Vereinsmitglieder mit bestehender Voll- oder
Fördermitgliedschaft reduziert sich die Kursgebühr um den
Betrag des aktuellen Förderbeitrages.
3. Kursgebühren
Die Höhe der
Kursgebühren legen AG Ausbildung und Vorstand gemeinsam
fest.
Am Ende des Ausbildungsjahres wird geprüft, ob und ggf. in
welchem Umfang Kursgebühren für das nächste Jahr verändert
werden müssen.
Die aktuellen Festlegungen sind im Anhang aufgeführt.
4. Zahlung und Erstattung der Kursgebühren
Die Zahlungs- und Ersattungsmodalitäten sind in der An- und Abmeldeordnung des Vereins geregelt.
Hamburg, April 2025
Vorstand/AG Ausbildung
Aktuelle Kursgebühren in der Übersicht
| Ausbildungskurs Nr. | 2.1 | 2.2* | 2.3* | 2.4* | 2.5* | 2.6* | 2.7* | 2.8 |
| Gebühr (€) | wird nach TN-Zahl kalkuliert | 305,- / 335,- | 95,- / 125,- | 250,- / 280,- | 320,- / 350,- | 400,- / 430,- | 160,- / 190,- |
0,- (VM)/ 15,- (FM) |
| festgelegt am | 12/24 | 03/26 | 12/24 | 12/24 | 03/26 | 12/24 | 03/26 |
* Kursgebühr in € : "Vereinsmitglieder mit bestehender Voll- oder Fördermitgliedschaft" / Neue Fördermitgliedschaft inkl. 30,- €, einmalig für das laufende Mitgliedsjahr
