Gebührenordnung

Gebührenordnung (GBO) des Vereins "Unter  Segeln e.V."
AG Ausbildung
Fassung vom April 2025


 1. In dieser Ordnung regeln Vorstand und AG Ausbildung die Erhebung von Gebühren für die Teilnehmer*innen an Ausbildungskursen des Vereins.

2. Ausbildungskurse

2.1  Refresh-Kurs Binnensegeln

2.2 Grundkurs "Segeln lernen"

2.3 Aufbaukurs "Prüfungstheorie" 

2.4 Sportbootführerschein See

2.5 SKS Sport-Küstenschifferschein (Theorie)

2.6 SKS Sport-Küstenschifferschein (Praxis)

2.7 SRC UKW-Sprechfunkzeugnis (Short-Range-Certificate)

2.8 FKN - Yachtsicherheit und Pyro-Signalmittel

Die Ausbildungskurse 2.1 bis 2.7 sind mit einer Vereinsmitgliedschaft als Voll- oder Fördermitglied im Ausbildungsjahr verbunden. 
Der Förderbeitrag ist in den Kursgebühren (2.1 bis 2.7)  enthalten und ist einmalig für das laufende Mitgliedsjahr zu entrichten.
Für Vereinsmitglieder mit bestehender Voll- oder Fördermitgliedschaft reduziert sich die Kursgebühr um den Betrag des aktuellen Förderbeitrages. 

3. Kursgebühren

Die Höhe der Kursgebühren legen AG Ausbildung und Vorstand gemeinsam fest. 
Am Ende des Ausbildungsjahres wird geprüft, ob und ggf. in welchem Umfang Kursgebühren für das nächste Jahr verändert werden müssen.
Die aktuellen Festlegungen sind im Anhang aufgeführt.  

4. Zahlung und Erstattung der Kursgebühren

Die Zahlungs- und Ersattungsmodalitäten sind in der An- und Abmeldeordnung des Vereins geregelt. 

 

Hamburg, April 2025 

Vorstand/AG Ausbildung


Aktuelle Kursgebühren in der Übersicht

Ausbildungskurs Nr. 2.1 2.2* 2.3* 2.4* 2.5* 2.6* 2.7* 2.8
Gebühr (€)  wird nach TN-Zahl kalkuliert 305,- / 335,-  95,- / 125,-  250,- / 280,-  320,- / 350,-  400,- / 430,-  160,- / 190,- 

0,- (VM)/ 15,- (FM)

festgelegt am    12/24 03/26 12/24 12/24 03/26 12/24 03/26

* Kursgebühr in € :  "Vereinsmitglieder mit bestehender Voll- oder Fördermitgliedschaft" / Neue Fördermitgliedschaft inkl. 30,- €, einmalig für das laufende Mitgliedsjahr